Fahrzeugprüfungen - 57a KFG – Pickerl

Sichere Fahrt durch Vorsorge

Damit Fahrzeugmängel so früh wie möglich erkannt werden und somit Defekten vorgebeugt werden kann, ist die Begutachtung und Kontrolle der Verkehrssicherheit im Gesetz (§ 57a) vorgeschrieben.

Bei IVECO-Pfnier wird Ihr Fahrzeug gründlich überprüft!  Falls es zu einer Beanstandung kommen sollte, geben wir Ihnen genau die Informationen, die Sie brauchen und weisen auf die genauen Reparaturkosten hin. Anschließend erhalten Sie das Pickerl mit der Sicherheit eines Expertengutachtens. Seit Mai 2018 gelten neue Richtlinien bezüglich der Überprüfungsintervalle: 

Neu zugelassene Fahrzeuge (ab dem 20. Mai 2018) benötigen nach drei Jahren der Erstzulassung eine Überprüfung. Der darauffolgende Begutachtungstermin ist nach zwei Jahren. Nach den zwei Jahren muss die Pickerlüberprüfung jährlich stattfinden, wobei man diese bis zu vier Monaten nach dem gelochten Monat nachholen kann. 

Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, wie LKWs, Baumaschinenfahrzeuge oder Omnibusse, gilt die jährliche Kontrolle, unabhängig von deren Erstzulassungen. Bei diesem Fahrzeugtypus gilt die Toleranzfrist allerdings nicht. Es kann jedoch die Begutachtung drei Monate vor dem gelochten Kalendermonat der Prüfplakette durchgeführt werden, während PKWs ein einmonatiger Zeitraum zur Verfügung stehen.

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